Wir - die Pflegemacher - stellen ausschließlich qualifiziertes Betreuungspersonal ein und legen größten Wert auf eine genaue Pflege- und Betreuungsanamnese. Diese ist die Voraussetzung für jede Betreuung. Unser Qualitätsmanagement sorgt dafür, dass die Betreuung liebevoll und professionell durchgeführt wird und ein selbstständiges Leben, mit allem, was dazu gehört, möglich bleibt.
Wenn wir im Alter durch Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig werden, dann sind kurzfristig oder langfristig grundlegende Dinge wie die Körperpflege oder Nahrungsaufnahme nicht mehr alleine zu meistern. Unsere Pflegekräfte sind ohne lange Wartezeiten für Sie verfügbar, wenn Sie Unterstützung im Alltag benötigen.
Die Grundpflege wird nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet. Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und umfasst Pflegesachleistungen. Anspruch auf die Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.
Die Behandlungspflege ist ein Paket von Maßnahmen, die von einem Arzt angeordnet und von ausgebildeten Fachkräften, meist einem ambulanten Pflegedienst, ausgeführt werden.
Die Behandlungspflege soll mit ihren Leistungen pflegebedürftige Personen bei der Heilung oder Verbesserung der Krankheit unterstützen oder dabei helfen, eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern. Teilweise wird Behandlungspflege auch angeordnet, um einem Krankenhausaufenthalt vorzubeugen.
Die medizinische Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Pflege. Diese wird nach SGB V nur auf ärztliche Verordnung genehmigt. Träger der Leistungen sind somit die Krankenkassen, nicht die Pflegeversicherung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlungspflege, nachdem sie von einem Arzt verordnet wurde. Die Leistungen der Behandlungspflege kann sowohl zusätzlich zu Leistungen der Pflegeversicherung, als auch ohne die Bedingung, in die Pflegeversicherung eingestuft zu sein verordnet werden. Die Feststellung eines Pflegegrades ist somit hierbei nicht notwendig.
In erster Linie dient die häusliche Betreuung dazu, Angehörige zu entlasten und den Betroffenen das Leben zu Hause, in den eigenen vier Wänden, zu ermöglichen und zu erleichtern. Diese Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung sind nicht Teil der Grundpflege oder Behandlungspflege, sondern können bei Bedarf gebucht werden. Sie werden entweder als Pflegesachleistung über die Pflegekasse oder als Privatleistung abgerechnet.
Unser Einzugsgebiet liegt 25km rund um Mittenwald und unsere Kunden fahren wir ca. 3-4 am Tag an.